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RÜCKGABERECHT

RÜCKGABERECHT

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte Sache bei der Übernahme durch den Käufer aufweist. .

 

2. Das Eigentum an der Kaufsache geht mit der Zahlung des Kaufpreises für die Ware auf den Käufer über.

3. Nach Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, deren Menge, Qualität und Verpackung zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich (ohne unnötige Verzögerung) dem Verkäufer mitzuteilen. (§599 des Bürgerlichen Gesetzbuches)

 

4. Die Garantie gilt nur für das auf dem Lieferschein und der Rechnung aufgeführte Produkt und deckt alle während der Garantiezeit festgestellten Mängel ab, die auf einem Materialfehler, fehlerhafter Konstruktion oder fehlerhafter Verarbeitung beruhen. Die Gewährleistung gilt für versteckte Mängel am Liefergegenstand, jedoch nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Eingriffe an der Ware nach Übergabe an den Käufer oder seinen Vertreter verursacht wurden. Nachträgliche Beschädigung der Oberfläche des Liefergegenstandes durch Kratzer etc. gilt nicht als versteckter Mangel. (§ 619 BGB)

 

5. Mit dem Eigentumserwerb geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Zerstörung und der Beschädigung der Sache auf den Käufer über.

6. Ansprüche können nur auf Waren geltend gemacht werden, die beim Verkäufer gekauft wurden und im Eigentum des Verbrauchers stehen.

 

II. Fristen für Ansprüche

1. Die Gewährleistung für die Ware beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Datum des Eingangs der Ware beim Käufer (§ 621 BGB, im Folgenden „CPC“ genannt).

2. Rechte aus Mängelhaftung müssen vom Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, andernfalls erlöschen diese Rechte.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels beim Verkäufer geltend zu machen.

III. VERLUST DES RECHTS AUF GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

1. Ansprüche aus der Garantie erlöschen, wenn die Ware:

• durch den Transport des Verbrauchers beschädigt wurden,

• mechanisch beschädigt durch unsachgemäße Behandlung oder schlechte Lagerung nach Erhalt der Ware,

• durch unfachmännische Eingriffe in den Bau beschädigt wurden,

• durch übermäßigen Gebrauch beschädigt wurde oder für einen anderen als den normalen Zweck verwendet wurde

2. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind auch Mängel, die auf eine Naturkatastrophe zurückzuführen sind.

 

IV. ORT DER BESCHWERDEANWENDUNG

1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich am Sitz des Verkäufers, 4CARS s.r.o., gerügt werden. Rozvojová 2/2343, 040 01 Košice (Reklamationsstelle) unter Vorlage eines Kauf- und Zahlungsnachweises für die Ware. (§18 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz, im Folgenden „ZOS“ genannt)

 

2. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation unverzüglich und in begründeten Fällen innerhalb von 30 Tagen ab Geltendmachung der Reklamation gemäß § 18 Abs. 1 zu bearbeiten. 4 ZOS cit: „Wenn der Verbraucher eine Beschwerde einreicht, ist der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter oder eine von ihm benannte Person verpflichtet, den Verbraucher über seine Rechte nach der allgemeinen Regelung zu informieren.“ Basierend auf der Entscheidung des Verbrauchers, welches dieser Rechte er in Anspruch nimmt, ist er verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Beschwerde gemäß § 2 Buchstabe zu bestimmen m) unverzüglich, in komplexen Fällen spätestens 30 Werktage ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Zustands der Ware oder Dienstleistung erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Tag der Anspruch wird geltend gemacht. Nach Festlegung der Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation erfolgt die sofortige Bearbeitung der Reklamation, in begründeten Fällen kann die Reklamation später bearbeitet werden; Die Bearbeitung des Anspruchs darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das Produkt gegen ein neues Produkt umzutauschen.“

 

3. Die Bearbeitung der Beschwerde darf nicht länger als 30 Tage dauern (§ 18 Abs. 4 ZOS).

 

4. Der Käufer sendet oder liefert die reklamierte Ware zusammen mit dem ausgefüllten Reklamationsformular an die Reklamationsstelle zum Zweck der Beurteilung der Gültigkeit der Reklamation, es sei denn, der Verkäufer beschließt, die Gültigkeit der Reklamation anders zu beurteilen.

 

5. Die Reklamation gilt nicht für natürliche Alterung und normale Abnutzung des Produkts.

6. Als Tag der Geltendmachung gilt der Tag der Zustellung der Reklamation an den Verkäufer. Ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, muss diese unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit einem Dokument über die Bearbeitung der Reklamation zugestellt werden. Eine Bestätigung über die Bearbeitung der Reklamation erfolgt schriftlich.


V. UNGLAUBLICHE MÄNGEL

1. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht beseitigt werden kann und der die ordnungsgemäße Verwendung der Sache als mangelfreie Sache verhindert, hat der Käufer das Recht, die Sache umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

2. Handelt es sich um einen irreparablen Mangel, bei dem die Sache gebrauchsfähig ist, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Warenpreis. Bei der Festlegung der Höhe eines angemessenen Rabatts werden die Art des Mangels, der Grad und die Art der Abnutzung der Sache, die Nutzungsdauer der Sache und die Möglichkeit ihrer weiteren Verwendung berücksichtigt.

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Eine Reklamation gilt als erledigt, wenn das Reklamationsverfahren mit der Lieferung der reklamierten Ware, deren Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises der Ware, einer schriftlichen Aufforderung zur Leistungsübernahme oder deren berechtigter Ablehnung endet. Eine Reklamation gilt als abgeschlossen, wenn das Reklamationsverfahren mit der Lieferung der reklamierten Ware (deren Ersatz, Reparatur), der Rückerstattung des Kaufpreises der Ware, der Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses oder einer berechtigten Ablehnung endet. Über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens wird der Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Frist informiert.

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